Einladung zur Benennung von Kandidierenden zur KV-Wahl im Juni 2021

Einladung zur Benennung von Kandidierenden anstelle einer Gemeindeversammlung gemäß § 10 Absatz 4b KGWO

 

 

Der Kirchenvorstand hat per Umlaufbeschluss am 14.01.2021 beschlossen, auf die Gemeindeversammlung zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge, auch Jugendmitglieder, in einem schriftlichen Verfahren zu ermöglichen.

Folgender vorläufiger Wahlvorschlag wird vorgelegt:

 

 

Name

Vorname

Alter am Wahltag

Beruf

Straße

Wohnort

Becker

Jens

49

Kaufmann

Goldbachstr. 34

Sechshelden

Bonorden

Dorothe

42

Erzieherin

Zum Hengsbach 16

Sechshelden

Coppola

Seimen

51

Kriminalbeamter

Hoftsr. 27

Sechshelden

Kilian

Katrin

44

Bürokauffrau

Wirbelbachstr. 9a

Sechshelden

Lückhof

Christel

64

Rentnerin

Zum Hengsbach 12

Sechshelden

Seifert-Lückhof

Sabine

56

Kaufm. Angestellte

Reuterweg 12

Sechshelden

Thielmann

Astrid

54

Diplom Sozialpädagogin

Reuterweg 3

Sechshelden

Weiershausen

Thomas

57

Geschäftsführer

Zum Hausberg 10

Sechshelden

 

Die Kandidierenden werden sich auch noch in einer Gemeindeversammlung persönlich vorstellen.

Die Gemeindeversammlung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Wir informieren frühzeitig über Ort und Zeit.  

Der vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, bis zum 10.02.2021 dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen. Die Unterschriftenliste muss bis 10.02.2021 im Gemeindebüro, Kirchberg 9 eingegangen sein.

Die Liste zur Ergänzung des vorläufigen Wahlvorschlags ohne Gemeindeversammlung gemäß § 10

Absatz 4b KGWO können Sie auf der Homepage herunterladen oder im Gemeindebüro (zurzeit nur mit telefonischer Voranmeldung) zu den Öffnungszeiten abholen.

 

Der Kirchenvorstand